Eine Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebe Verordnung bietet sich für Unternehmen an, die als eigenständige Betriebe oder Betriebseinheiten gewerbsmäßig für andere Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und nachweislich die hohen Forderungen der EfbV im Rahmen des § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllen.
Die Vorzüge einer Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung, kurz EfBV, bestehen u. a. in genehmigungsrechtlichen Privilegien gegenüber der Behörde, z.B. bei Transportgenehmigungen oder im Entsorgungsnachweisverfahren. Ein weiterer positiver Effekt ist die Steigerung der Vertrauensbildung beim Kunden in die sachgerechte Entsorgung seiner Abfälle. Diese Möglichkeit der Selbstdarstellung ermöglicht ebenfalls eine bessere Positionierung gegenüber dem Wettbewerb zum Vorteil des Unternehmens. Im rechtlichen Kontext führt eine Zertifizierung nach EfBV zu einer Entlastung im Bereich der zivil- und strafrechtlichen Haftung, durch den Nachweis hoher Qualitätsfähigkeit des Betriebes bei seinen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten und der Einhaltung einschlägiger Vorschriften.
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